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Montag, 16. Mai 2022
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Der Verleger hat das Wort.
Wenn man der Bank Geld bringt, erhält man dafür einen Zins. Das ist der Normalfall. Seit ein paar Jahren ist es plötzlich umgekehrt. Wer einer Bank Geld leiht, bekommt keinen Zins mehr, sondern muss noch bezahlen, die sogenannten Negativzinsen. Dadurch erzielte die Nationalbank alleine durch solche Negativzinsen einen erheblichen Gewinn.
Die Bürger – beispielsweise mit ihrem Geld in den Pensionskassen, mit ihren Sparheften, Bargeldeinlagen – werden ärmer, wenn sie Geld anlegen. Die Schuldner aber, eben die Nationalbank, wird reicher.
Solche Negativzinsen wurden in den 1970er Jahren erstmals erhoben, um den Zufluss von unerwünschtem Geld zu bremsen, der den Franken allzu stark machte. Dann aber erneut in den letzten Jahren. Doch dieses Volksvermögen sollte dem Volk wieder zugeführt werden. Doch wie am besten zurückführen?
Am gerechtesten wohl über die AHV. Diese hat zu wenig Geld, um in der Zukunft ihre Renten auszubezahlen. Das Volksvermögen, das durch die Negativzinsen entstanden ist oder noch entsteht, ist ein sinnvoller Beitrag für die AHV.
Damit trifft man zwei Dinge auf einen Schlag: Zu Unrecht bezogenes Geld fliesst indirekt zurück an die Bürger. Und die notleidende AHV wird gestützt, ohne dass die Selbständigkeit der Nationalbank beeinträchtigt wird.
Die SVP hat bereits versucht, dieses Anliegen auf parlamentarischem Weg einzubringen. Doch das Parlament will nicht vorwärts machen. Darum ist die angekündigte Volksinitiative des «Bundes der Steuerzahler» unter dem Titel: «Negativzinsen gehören in die AHV» sehr zu begrüssen.
Falsch wäre aber eine regelmässige Gewinnausschüttung der Nationalbank an die AHV, wie die Linke dies sieht. Das schwächt unsere Geldpolitik. Der Weg heisst vielmehr «Negativzinsen in die AHV» Das stärkt die AHV, ohne die Währungspolitik der Nationalbank einzuschränken.
E gfreuti Wuche.
Christoph Blocher
Der Verleger hat das Wort.
Wenn man der Bank Geld bringt, erhält man dafür einen Zins. Das ist der Normalfall. Seit ein paar Jahren ist es plötzlich umgekehrt. Wer einer Bank Geld leiht, bekommt keinen Zins mehr, sondern muss noch bezahlen, die sogenannten Negativzinsen. Dadurch erzielte die Nationalbank alleine durch solche Negativzinsen einen erheblichen Gewinn.
Die Bürger – beispielsweise mit ihrem Geld in den Pensionskassen, mit ihren Sparheften, Bargeldeinlagen – werden ärmer, wenn sie Geld anlegen. Die Schuldner aber, eben die Nationalbank, wird reicher.
Solche Negativzinsen wurden in den 1970er Jahren erstmals erhoben, um den Zufluss von unerwünschtem Geld zu bremsen, der den Franken allzu stark machte. Dann aber erneut in den letzten Jahren. Doch dieses Volksvermögen sollte dem Volk wieder zugeführt werden. Doch wie am besten zurückführen?
Am gerechtesten wohl über die AHV. Diese hat zu wenig Geld, um in der Zukunft ihre Renten auszubezahlen. Das Volksvermögen, das durch die Negativzinsen entstanden ist oder noch entsteht, ist ein sinnvoller Beitrag für die AHV.
Damit trifft man zwei Dinge auf einen Schlag: Zu Unrecht bezogenes Geld fliesst indirekt zurück an die Bürger. Und die notleidende AHV wird gestützt, ohne dass die Selbständigkeit der Nationalbank beeinträchtigt wird.
Die SVP hat bereits versucht, dieses Anliegen auf parlamentarischem Weg einzubringen. Doch das Parlament will nicht vorwärts machen. Darum ist die angekündigte Volksinitiative des «Bundes der Steuerzahler» unter dem Titel: «Negativzinsen gehören in die AHV» sehr zu begrüssen.
Falsch wäre aber eine regelmässige Gewinnausschüttung der Nationalbank an die AHV, wie die Linke dies sieht. Das schwächt unsere Geldpolitik. Der Weg heisst vielmehr «Negativzinsen in die AHV» Das stärkt die AHV, ohne die Währungspolitik der Nationalbank einzuschränken.
E gfreuti Wuche.
Christoph Blocher
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