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Montag, 16. Mai 2022
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Fritz Rutz stellte Regierungsrat Bruno Damann mehrere Fragen zur Zukunft der medizinischen Versorgung im Toggenburg. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den Antworten von Bruno Damann.
Region Stimmt es, dass die Berit-Klinik in Wattwil nur Operationen planen darf, welche nur eine Überwachungsnacht benötigen?
Bruno Damann: Die Berit Klinik verfügt über einen Leistungsauftrag für eine Tagesklinik, in der Patientinnen und Patienten am gleichen Tag nach einer geplanten Operation wieder nach Hause gehen. Zudem betreibt die Berit Klinik ein Notfallzentrum während 365 Tagen und 24 Stunden. Im Notfallzentrum dürfen nur Notfallpatientinnen und -patienten bei Bedarf kurzstationär (i.d.R. eine bis drei (Überwachungs-)Nächte) behandelt werden. Die Berit Klinik verfügt über keinen Leistungsauftrag für planbare kurzstationäre/stationäre Behandlungen.
Stimmt es, dass weitere Patientenübernachtungen von den Krankenkassen nicht bezahlt werden?
Die Vergütung eines kurzstationären Spitalaufenthalts ist auf Notfälle beschränkt. Davon übernimmt die Krankenkasse 45 Prozent der Rechnung und der Kanton 55 Prozent.
Wo bleibt da die freie Marktwirtschaft?
Die Kantone müssen von Gesetzes wegen eine Spitalplanung und eine Spitalliste erstellen. Die Planung muss bedarfsgerecht sein und darf keine Überkapazitäten zulassen. Im Bereich der Spitalplanung herrscht somit keine freie Marktwirtschaft. Es ist seitens Regierung und Kantonsrat politisch gewollt, dass eine Bereinigung der Spitalstrukturen erfolgt.
Warum wurde das Spital Wattwil geschlossen, obwohl die Betten- und die Leistungskapazität in Wil noch nicht aufgebaut ist?
Der ursprüngliche Zeitplan sah eine Umwandlung des Spitalstandortes Wattwil in ein Gesundheits- und Notfallzentrum im 2024 vor. Dieser Zeitpunkt wäre auf die geplante Inbetriebnahme zusätzlicher Bettenkapazitäten am Standort Wil abgestimmt gewesen. Weil die von der Regierung geplante Nachfolgelösung scheiterte, zeichneten sich personelle Abgänge am Spital Wattwil ab. Die SRFT musste deshalb das Spital Wattwil früher schliessen, da der Betrieb mangels Personal nicht mehr bis ins Jahr 2024 hätte aufrecht erhalten können.
Wie man hört, werden Patienten von Wil nach St.Gallen geschickt, wo sie wegen Platznot auch nicht unterkommen und dann in Frauenfeld, Münsterlingen und Winterthur landen. Ist das St.Galler Spitalwesen überlastet?
Das Gesundheitsdepartement hat keine Kenntnis von systematischen Verlegungen aus Kapazitätsgründen zwischen inner- und ausserkantonalen Spitälern. In den letzten zwei Jahren sind allerdings aufgrund der COVID-Pandemie und der damit verbundenen Belastungen der Spitäler vereinzelt Kapazitätsengpässe und Patientenverlegungen aufgetreten. Diese Verlegungen sind nicht durch die Neustrukturierung der Spitalverbunde verursacht.
Im Toggenburg steigt die Angst, krank zu werden und Spitalpflege zu benötigen. Warum können Platznot-Patienten nicht in Wattwil untergebracht werden?
Regierung und Kantonsrat setzen sich für eine hochstehende und wirtschaftliche Spitalversorgung ein. Eine Versorgung von «Platznot-Patienten» am Spitalstandort Wattwil ist aus Sicht des Gesundheitsdepartements qualitativ nicht vertretbar.
Oder mit anderen Worten: Warum haben Sie uns in Wattwil die Betten gestohlen?
Das St.Galler Stimmvolk hat im Juni 2021 der Umwandlung des Spitals Wattwil in ein Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) zugestimmt. Ich bin mir bewusst, dass der Verlust des bestehenden Spitals mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden ist. Aus eigener Erfahrung als Arzt kann ich Ihnen versichern, dass der Kanton St.Gallen alles unternimmt, um der Toggenburger Bevölkerung eine qualitativ hochstehende Versorgung zu garantieren. Die Anfahrzeiten für eine stationäre Behandlung werden zwar etwas länger, dafür ist eine gute medizinische Behandlung garantiert.
Interview von: Fritz Rutz
Fritz Rutz stellte Regierungsrat Bruno Damann mehrere Fragen zur Zukunft der medizinischen Versorgung im Toggenburg. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den Antworten von Bruno Damann.
Region Stimmt es, dass die Berit-Klinik in Wattwil nur Operationen planen darf, welche nur eine Überwachungsnacht benötigen?
Bruno Damann: Die Berit Klinik verfügt über einen Leistungsauftrag für eine Tagesklinik, in der Patientinnen und Patienten am gleichen Tag nach einer geplanten Operation wieder nach Hause gehen. Zudem betreibt die Berit Klinik ein Notfallzentrum während 365 Tagen und 24 Stunden. Im Notfallzentrum dürfen nur Notfallpatientinnen und -patienten bei Bedarf kurzstationär (i.d.R. eine bis drei (Überwachungs-)Nächte) behandelt werden. Die Berit Klinik verfügt über keinen Leistungsauftrag für planbare kurzstationäre/stationäre Behandlungen.
Stimmt es, dass weitere Patientenübernachtungen von den Krankenkassen nicht bezahlt werden?
Die Vergütung eines kurzstationären Spitalaufenthalts ist auf Notfälle beschränkt. Davon übernimmt die Krankenkasse 45 Prozent der Rechnung und der Kanton 55 Prozent.
Wo bleibt da die freie Marktwirtschaft?
Die Kantone müssen von Gesetzes wegen eine Spitalplanung und eine Spitalliste erstellen. Die Planung muss bedarfsgerecht sein und darf keine Überkapazitäten zulassen. Im Bereich der Spitalplanung herrscht somit keine freie Marktwirtschaft. Es ist seitens Regierung und Kantonsrat politisch gewollt, dass eine Bereinigung der Spitalstrukturen erfolgt.
Warum wurde das Spital Wattwil geschlossen, obwohl die Betten- und die Leistungskapazität in Wil noch nicht aufgebaut ist?
Der ursprüngliche Zeitplan sah eine Umwandlung des Spitalstandortes Wattwil in ein Gesundheits- und Notfallzentrum im 2024 vor. Dieser Zeitpunkt wäre auf die geplante Inbetriebnahme zusätzlicher Bettenkapazitäten am Standort Wil abgestimmt gewesen. Weil die von der Regierung geplante Nachfolgelösung scheiterte, zeichneten sich personelle Abgänge am Spital Wattwil ab. Die SRFT musste deshalb das Spital Wattwil früher schliessen, da der Betrieb mangels Personal nicht mehr bis ins Jahr 2024 hätte aufrecht erhalten können.
Wie man hört, werden Patienten von Wil nach St.Gallen geschickt, wo sie wegen Platznot auch nicht unterkommen und dann in Frauenfeld, Münsterlingen und Winterthur landen. Ist das St.Galler Spitalwesen überlastet?
Das Gesundheitsdepartement hat keine Kenntnis von systematischen Verlegungen aus Kapazitätsgründen zwischen inner- und ausserkantonalen Spitälern. In den letzten zwei Jahren sind allerdings aufgrund der COVID-Pandemie und der damit verbundenen Belastungen der Spitäler vereinzelt Kapazitätsengpässe und Patientenverlegungen aufgetreten. Diese Verlegungen sind nicht durch die Neustrukturierung der Spitalverbunde verursacht.
Im Toggenburg steigt die Angst, krank zu werden und Spitalpflege zu benötigen. Warum können Platznot-Patienten nicht in Wattwil untergebracht werden?
Regierung und Kantonsrat setzen sich für eine hochstehende und wirtschaftliche Spitalversorgung ein. Eine Versorgung von «Platznot-Patienten» am Spitalstandort Wattwil ist aus Sicht des Gesundheitsdepartements qualitativ nicht vertretbar.
Oder mit anderen Worten: Warum haben Sie uns in Wattwil die Betten gestohlen?
Das St.Galler Stimmvolk hat im Juni 2021 der Umwandlung des Spitals Wattwil in ein Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) zugestimmt. Ich bin mir bewusst, dass der Verlust des bestehenden Spitals mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden ist. Aus eigener Erfahrung als Arzt kann ich Ihnen versichern, dass der Kanton St.Gallen alles unternimmt, um der Toggenburger Bevölkerung eine qualitativ hochstehende Versorgung zu garantieren. Die Anfahrzeiten für eine stationäre Behandlung werden zwar etwas länger, dafür ist eine gute medizinische Behandlung garantiert.
Interview von: Fritz Rutz
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