Gianfranco Salis
gehört zu den Initianten eines neuen Fests im Seedorf Schmerikon.
Grafik zu den flankierenden Massnahmen.
Eine Stellungnahme der St.Galler Regierung zur Interpellation «Flankierende Massnahmen Bütschwil: Umsetzung garantiert?» sorgt für rote Köpfe. Für das Bütschwiler Stimmvolk lautet das Verdikt am Ende des Tages, dass es so oder so zur Kasse gebeten wird.
Bütschwil Vor 14 Jahren beschloss der Kantonsrat den Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil. Zusätzlich hiess es in der kantonsrätlichen Botschaft, dass flankierende Massnahmen mit der Eröffnung der Umfahrungsstrasse auf dem übrigen Strassennetz greifen müssen. Dies mit dem Ziel, den Verkehr auf direktem Weg zur neuen Strasse zu führen und somit die Dörfer zu entlasten. So weit, so gut.
Die Toggenburger Kantonsräte Mirco Gerig (SVP), Ruben Schuler (FDP) und Linus Thalmann (SVP) reichten am 14. Februar die Interpellation «Flankierende Massnahmen Bütschwil: Umsetzung garantiert?» ein. Diese lautet wie folgt: «Die Umfahrung Bütschwil wurde im September 2020 eröffnet. Die flankierenden Massnahmen des Kantons wie auch der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt. Es besteht dabei die Möglichkeit, dass der Gemeinderat oder die Bürgerschaft (in Form eines fakultativen Referendums gegen einen zustimmenden Gemeinderatsbeschluss) die flankierenden Massnahmen des Kantons ablehnt. Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
◆ Wie sieht der genaue Zeitplan der Regierung bis zur Fertigstellung der flankierenden Massnahmen aus?
◆ Wann werden die flankierenden Massnahmen dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil zur Vernehmlassung unterbreitet?
◆ Für den Fall, dass ein erstes Projekt der flankierenden Massnahmen des Kantons vom Gemeinderat oder von der Bürgerschaft abgelehnt wird: Teilt die Regierung die Ansicht, dass der Kanton selbst in diesem Fall weiterhin zu einer Umsetzung der flankierenden Massnahmen (in angepasster Form) verpflichtet wäre?»
Zwischenzeitlich hat die Regierung geantwortet und insbesondere die Stellungnahme zu Punkt 3 sorgt für Unmut bei den Kantonsräten und auch beim Keflam. Die Regierung schreibt dazu unter anderem: «Sollten die flankierenden Massnahmen vom Gemeinderat oder von der Bürgerschaft von Bütschwil-Ganter-schwil wider Erwarten abgelehnt werden, sieht sich die Regierung in der Pflicht, dem Auftrag des Kantonsrates gemäss Kantonsratsbeschluss zum Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil trotzdem nachzukommen. Sollte trotz intensiver Einbindung der Bevölkerung keine Akzeptanz für die vorgeschlagenen Lösungen gefunden werden, wird die Regierung auch in Erwägung ziehen müssen, die flankierenden Massnahmen an den Kantonsstrassenabschnitten in Bütschwil gegen den Willen der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil durchzusetzen.» «Das ist ein Affront und gegen jede Rechtsstaatlichkeit. Das Volk entscheidet und nicht die Regierung», sagt ein empörter Gerig.
Auch Christian Vogel, er ist Mitgründer des Keflam, kann die regierungsrätliche Antwort nicht nachvollziehen. «Da wird die Demokratie mit Füssen getreten und am Ende sind die Bürger von Bütschwil-Ganterschwil die Verlierer. Sie sollen nämlich in den kommenden Monaten zweimal zur Urne gebeten werden. Einerseits zu den flankierenden Massnahmen, andererseits zu einer Kostenbeteiligung von 1,8 Millionen Franken durch die Gemeinde», erklärt Vogel. «Für die Bütschwiler heisst das, dass sie zwar abstimmen dürfen, der Kanton aber sowieso baut und die Stimmbürger gegen ihren Willen bezahlen müssen. Der Kanton macht also schon vor den Abstimmungen klar, dass er den Volkswillen ignoriert. Das Keflam hätte erwartet, dass der Kanton Lösungen vorschlägt oder die geplanten flankierenden Massnahmen anpasst», ärgert sich Vogel.
Die Umfahrungsstrasse Bütschwil ist seit einem Jahr in Betrieb. Das angestrebte Ziel, 50 Prozent des Verkehrs auf die neue Strasse zu verla-gern, wurde übertroffen. Gemäss Regierung seien 70 Prozent erreicht worden, heisst es in einer früheren Antwort an den Kantonsrat Mirco Gerig. Zudem würden zur langfristigen Sicherung die Planung und die Umsetzung verschiedener flankierender Massnahmen auf dem Kantons- und Gemeindestrassennetz weiter fortgeführt, heisst es weiter. Eine dieser Massnahmen ist, den Verkehr von Mosnang nach Bütschwil nur noch über die Ottilien-strasse zu führen. Gerig und Vogel können dieser Idee nichts abgewinnen. «Schulkinder müssen einerseits die Ottilienstrasse regelmässig überqueren. Andererseits sollen zwei Bushaltestellen entstehen», sagt Christian Vogel und ergänzt, dies passe gar nicht mit dem erklärten Ziel der Regierung zusammen, Schulwege verkehrssicher machen zu wollen. Es sei ein Widerspruch sondergleichen.
Lade Fotos..